Statuten

Verein Heckentag Schweiz
Französisch: Journée des haies
Italienisch: Giornata delle siepi

1. Name und Sitz

Unter dem Namen Heckentag Schweiz (Journée des haies, Giornata delle siepi) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Bern. Er ist politisch und konfessionell unabhängig.

2. Ziel und Zweck

Der Verein bezweckt die Förderung der Fläche und der Vielfalt von Hecken in Siedlungsraum, Landwirtschaft und Wald in der Schweiz um die Lebensbedingungen von Bienen, Wildbienen, Insekten und Vögel dadurch zu verbessern sowie um Trachtlücken zu schliessen.
Seine Ziele erreicht der Verein durch

  • die Organisation und die Durchführung eines jährlich stattfindenden nationalen Heckentages
  • die Sensibilisierung der Öffentlichkeit und der relevanten Zielgruppen über die ökologischen Bedürfnisse von Bienen, Wildbienen, Insekten und Vögel
  • das Schaffen geeigneter Angebote zur Vergrösserung von Heckenbeständen und zur Förderung von Bienenweiden, wie beispielsweise Krautsäume oder gestufte Waldränder
  • die Förderung der Vielfalt der Bepflanzung von Hecken, insbesondere mit einheimischen Arten von Heckenpflanzen sowie Trachtpflanzen
  • die Förderung der Pflege bestehender Hecken

Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Organe sind ehrenamtlich tätig.

 

3. Mittel

Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über folgende Mittel:

  • Mitgliederbeiträge
  • Beiträge von Kooperationspartnern
  • Erträge aus eigenen Veranstaltungen und Dienstleistungen
  • Beiträge der öffentlichen Hand
  • Spenden und Zuwendungen aller Art

Die Mitgliederbeiträge in abgestufter Höhe für Jugendliche, für Erwachsene und für juristische Personen werden jährlich durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

 

4. Mitgliedschaft

Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die sich mit den Zielsetzungen des Vereins identifizieren und den Vereinszweck unterstützen.

Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Vorstand zu richten (Mail- und Online-Anmeldungen sind gültig). Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

5. Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt

  • bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
  • bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung der juristischen Person.

6. Austritt und Ausschluss

Ein Vereinsaustritt ist per Ende Jahr möglich. Das Austrittsschreiben muss mindestens 30 Tage vor Jahresende schriftlich an den Vorstand gerichtet werden. Für das angebrochene Jahr ist der volle Mitgliederbeitrag zu bezahlen.

Ein Mitglied kann jederzeit wegen Verstösse gegen die Ziele des Vereins vom Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden.

Bleibt ein Mitglied trotz Mahnung den Mitgliederbeitrag schuldig, kann es vom Vorstand ausgeschlossen werden.

 

7. Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

  1. die Mitgliederversammlung
  2. der Vorstand
  3. die Revisionsstelle

 

8. Die Mitgliederversammlung

Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich in der Regel bis Ende Mai statt.

Zur Mitgliederversammlung werden die Mitglieder mindestens 60 Tage im Voraus schriftlich eingeladen. Die Traktanden erhalten die Mitglieder mindestens 30 Tage vor der Mitgliederversammlung ebenfalls schriftlich. Einladungen und Traktandenangabe per
E-Mail sind gültig.

Traktandierungs-Anträge zuhanden der Mitgliederversammlung sind spätestens 45 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich an den Vorstand zu richten.

Der Vorstand oder 1/5 der Mitglieder können jederzeit die Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung unter Angaben des Zwecks verlangen. Die Versammlung hat frühestens 30 Tage, spätestens 60 Tage nach Eingang des Begehrens zu erfolgen.

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben und Kompetenzen:

  1. Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
  2. Genehmigung des Jahresberichts des Vorstands
  3. Entgegennahme des Revisionsberichts und Genehmigung der Jahresrechnung
  4. Entlastung des Vorstandes
  5. Wahl des Präsidenten/der Präsidentin und des übrigen Vorstandes sowie der Kontrollstelle.
  6. Festsetzung der Mitgliederbeiträge
  7. Kenntnisnahme des Jahresbudgets
    Darüber hinaus kann die Mitgliederversammlung jedes Jahr entscheiden, dem Vorstand gegebenenfalls einen Freibetrag zur Budgetüberschreitung zu gewähren.
  8. Kenntnisnahme des Tätigkeitsprogramms
  9. Beschlussfassung über Anträge des Vorstands und der Mitglieder
  10. Änderung der Statuten
  11. Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Verwendung des Liquidationserlöses.

Alle übrigen Befugnisse stehen dem Vorstand zu.

Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.

Die Mitglieder fassen die Beschlüsse mit dem relativen Mehr der abgegebenen Stimmen, Enthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht gezählt. Bei Stimmengleichheit fällt die/der Vorsitzende den Stichentscheid.

Statutenänderungen benötigen die Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen.

Über die gefassten Beschlüsse ist zumindest ein Beschlussprotokoll abzufassen.

9. Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Personen.

Die Amtszeit beträgt 2 Jahre. Wiederwahl ist möglich.

Während eines Geschäftsjahres auftretende Vakanzen sind bis zur Bestätigung durch die Mitgliederversammlung durch den Vorstand selbst neu zu besetzen.

Der Vorstand hat die strategische Leitung der laufenden Geschäfte und vertritt den
Verein nach Aussen.

Er fasst seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder.
Es gilt der Stichentscheid der/des Präsidenten/in.

Er ist befugt, eine Geschäftsordnung und Reglemente zu erlassen.

Er kann Arbeitsgruppen (Fachgruppen) einsetzen.

Er kann für die Erreichung der Vereinsziele Personen gegen eine angemessene
Entschädigung anstellen oder beauftragen, gegebenenfalls eine Geschäftsstelle
einsetzen und eine/n Geschäftsleiter/in ernennen.

Der Vorstand verfügt über alle Kompetenzen, die nicht von Gesetzes wegen oder gemäss dieser Statuten einem anderen Organ übertragen sind.

Der Vorstand konstituiert sich mit Ausnahme des Präsidiums selber.

Der Vorstand versammelt sich, sooft es die Geschäfte verlangen. Jedes Vorstandsmitglied kann unter Angabe der Gründe die Einberufung einer Sitzung verlangen.

Sofern kein Vorstandsmitglied mündliche Beratung verlangt, ist die Beschlussfassung auf dem Zirkularweg (auch E-Mail) gültig.

Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig, er hat Anrecht auf Vergütung der effektiven Spesen. Vorstandsmitglieder sind vom Mitgliederbeitrag befreit.

10. Die Revisionsstelle

Die Mitgliederversammlung wählt zwei Rechnungsrevisoren oder eine juristische Person, welche die Buchführung kontrollieren und mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle durchführen.

Die Revisionsstelle erstattet dem Vorstand zuhanden der Mitgliederversammlung Bericht und Antrag.

Die Amtszeit beträgt 2 Jahre. Wiederwahl ist möglich.

11. Zeichnungsberechtigung

Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift des/der Präsidenten/in zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes.

12. Haftung

Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

13. Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit einem Stimmenmehr von drei Viertel der anwesenden Mitglieder vollzogen werden.

Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine steuerbefreite Organisation mit Sitz in der Schweiz, welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt. Die Verteilung des Vereinsvermögens unter den Mitgliedern ist ausgeschlossen.

14. Inkrafttreten

Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 5. Februar 2019 angenommen und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.

An der Mitgliederversammlung vom 30. April 2022 wurden die Statuten aktualisiert.

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