In den Statuten unseres Vereins ist die allgemeine Förderung der Biodiversität zwar nicht direkt angesprochen, doch Formulierung von Zielen und Zweck lassen keinen Zweifel offen, dass die Anliegen des Vereins perfekt zu denjenigen der Biodiversitätsinitiative passen. Die Initiative ist thematisch viel breiter aufgestellt, doch die Förderung von Wildhecken, Kleinstrukturen und ökologisch aufgewerteten Waldrändern findet darin bestens Platz. Seit ein paar Monaten zählt der Verein Heckentag Schweiz zu einer der vielen unterstützenden Organisationen.
Über die Begründung für diese wichtige Initiative brauchen wir uns nicht gross zu unterhalten: Zu lange haben naturnahe Landschaftsräume und damit die Biodiversität in der Schweiz in den letzten Jahrzehnten gelitten. Kleinere – und durchaus auch grössere – Erfolge im Artenschutz und in der ökologischen Vernetzung der letzten 20-30 Jahre dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Schweiz – als eines der reichsten Länder der Welt – bei der Biodiversität mehr knappe Mitläuferin als Vorreiterin ist. Der Bedarf an erhöhter und verbesserter Biodiversität ist gegeben und wird auch seitens des Bundesrates und seitens eines Teils der Gegnerseite im Parlament nicht in Frage gestellt.
Der Initiativtext ist sehr zurückhaltend formuliert. Es kommen darin keine Zahlen vor. Die Initiative will die Bundesverfassung mit einem neuen Artikel 78a mit dem Titel «Landschaft und Biodiversität» ergänzen. Dieser folgt unmittelbar anschliessend an den bestehenden Artikel 78 zum Natur- und Heimatschutz. Es geht beim neuen Artikel auch um Ortsbilder, geschichtliche Stätten sowie Kulturdenkmäler. Diese Thematik soll hier nicht weiter betrachtet werden.
Als wesentliche Ergänzungen führt Art. 78a die folgenden für die Biodiversität bedeutsamen Aspekte neu in die Verfassung ein:
- Natur und Landschaft ist auch ausserhalb der Schutzobjekte Sorge zu tragen.
- Die Kantone werden in diese Verpflichtung miteinbezogen.
- Erforderliche Flächen, Mittel und Instrumente zur Sicherung und Stärkung der Biodiversität müssen zur Verfügung gestellt werden.
- Aktuell gibt es keine Pflicht zur Unterstützung des Naturschutzes seitens des Bundes, es existiert eine «Kann-Regelung». Die Initiative sieht nun eine ausdrückliche Pflicht zur Unterstützung der Massnahmen der Kantone zur Sicherung und Stärkung der Biodiversität vor.
- Der Begriff der Biodiversität wird neu in die Verfassung eingeführt. Dies entspricht auch internationalen Standards (siehe Convention on Biological Diversity, oder eben Biodiversity). Der existierende Artikel 78 spricht vom Schutz der Pflanzen- und Tierwelt, Erhaltung der Lebensräume und Schutz vor Ausrottung, nicht aber vom umfassenderen Begriff der Biodiversität.
Im März 2022 anerkannte der Bundesrat den Handlungsbedarf zur Erhaltung der Artenvielfalt, lehnte jedoch die Initiative als zu weit gehend ab. Um dem Anliegen teilweise entgegenzukommen, formulierte der Bundesrat einen indirekten Gegenvorschlag (Ebene Bundesgesetz). Damit sollte dafür gesorgt werden, dass schweizweit genügend hochwertige Lebensräume für Tiere und Pflanzen geschaffen und diese vernetzt werden. Dieser Gegenvorschlag wurde jedoch von beiden Parlamentskammern abgelehnt. Deshalb kommt die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung.
Ein JA der Bevölkerung ermöglicht den verbesserten Schutz von Natur und Landschaft. Ein JA zur Biodiversitätsinitiative ist im Sinne der Anliegen des Vereins Heckentag Schweiz.
Urs Schori, Mitglied des Vorstandes